AGB
Termine, welche Sie nicht einhalten können, müssen mindestens 24 Stunden im Voraus per Telefon verschoben werden. Sie ersparen sich damit deren Berechnung.
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Faktura Datum zu überweisen, unabhängig von der Einreichung der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse.
- Bei nicht begleichen des noch offenen Behandlungs-Betrages erlaube ich mir, Ihnen eine Zahlungserinnerung zu senden.
Zahlungserinnerung
Mit der ersten Erinnerung wird eine verbindliche Mahngebühr von CHF 15.- fällig.
Mit der zweiten Erinnerung wird eine verbindliche Mahngebühr von CHF 25.- fällig.
Mit der zweiten Erinnerung wird eine verbindliche Mahngebühr von CHF 25.- fällig.
Wichtiges
- Durch meine zertifizierte Arbeit als diplomierte Therapeutin und Mitglied des EMR (Erfahrungs- Medizinisches Register), können gewisse Anwendungen der Körpertherapie und des Autogenen Trainings je nach Leistungskatalog Ihrer Versicherung über die Zusatzversicherung abgerechnet werden.
- Anwendungen des Autogenen Trainings und Pilates können über das EM-fit (Qualität in der Gesundheitsförderung), je nach Leistungskatalog Ihrer Versicherung über die Zusatzversicherung abgerechnet werden.
- Das Coaching alleine ist keine anerkannte Methode. Je nach Thema integriere ich Teile aus dem Autogenen Training und der Massagetherapie in die jeweilige Sitzung, um lösungsorientiert voranzukommen. Diese Anteile werden einzeln ausgewiesen und können (je nach Versicherung) über die Zusatzversicherung abgerechnet werden.
- Die Höhe und die aktuelle Franchise der Zusatzversicherung sind abhängig des jeweiligen Leistungskataloges Ihrer Krankenkasse und somit sehr unterschiedlich. Die Abklärung für eine gewünschte Kostengutsprache sowie ein allenfalls erforderliches ärztliches Zeugnis liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.
- Bitte bringen Sie gesundheitliche Abklärungen mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin vor dem ersten Termin oder der ersten Unterrichtsstunde in Erfahrung.